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   BSG, 30.01.1985 - 1/4 RJ 107/83   

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BSG, 30.01.1985 - 1/4 RJ 107/83 (https://dejure.org/1985,6455)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1985 - 1/4 RJ 107/83 (https://dejure.org/1985,6455)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 (https://dejure.org/1985,6455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch - Leistungsanspruch - Umfang eines Erstattungsanspruchs

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 30.01.1985 - 4 RJ 107/83
    Zum Umfang des Erstattungsanspruchs des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers im Falle der zeitlich vorhergehenden Abtretung eines Teils des Leistungsanspruchs des Berechtigten gegenüber dem vorrangigen Leistungsträger an einen Dritten (Bestätigung von BSG 14.11.1984 1/4 RJ 57/84).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Da sich der Erstattungsanspruch gem § 104 Abs 1 SGB X (wie auch die übrigen Erstattungsansprüche der §§ 102, 103, 105 SGB X) nur im Hinblick auf Leistungen ergeben kann, die von anderen Leistungsträgern zeitgleich zu erbringen waren und von der Leistungsart her vergleichbar sind (BSGE 57, 219, 220 = SozR 1300 § 104 Nr 3; BSG SozR 1300 § 104 Nr 4; Schroeder-$Printzen, aaO, § 104 Anm 2.4), setzt die Kenntnis nach § 104 Abs 1 Satz 1 SGB X voraus, daß der um Erstattung ersuchte Leistungsträger weiß, welche Leistungen der andere Leistungsträger für welche Zeiträume und in welcher Höhe erbracht hat.
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß -

    - Die betroffenen Leistungsträger müssen vergleichbaren Leistungspflichten unterliegen (BSGE 57, 218, 220 [BSG 14.11.1984 - 1/4 RJ 57/84] = SozR 1300 § 104 Nr. 3; BSGE 70, 186, 196 [BSG 19.03.1992 - 7 RAr 26/91] = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; BSG SozR 1300 § 104 Nr. 4), und zwar unter Berücksichtigung einer zeitlichen Kongruenz (BSG SozR 1300 § 103 Nr. 5) und Personenidentität (BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 3) - nachfolgend unter 4.
  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 (BSGE 57, 218 = SozR 1300 § 104 Nr. 3) und vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 (BSG SozR aaO Nr. 4) hat es ausgeführt, daß bei konkurrierenden Verfügungen über Sozialleistungsansprüche von Berechtigten das Prioritätsprinzip gelten müsse und deshalb der Beigeladene zu 1) von der Beklagten nur in der Höhe Erstattung erhalten könne, wie der Anspruch der Beigeladenen zu 2) auf Altersruhegeld nicht durch die zugunsten der Klägerin durchgeführte Verrechnung berührt worden sei.
  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 5.18

    Verpflichtung des Berechtigten gegenüber dem vorrangig verpflichteten Träger der

    Der Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X soll die vom Gesetzgeber gewollte Rangordnung, d.h. den Rechtszustand wiederherstellen, der bestanden hätte, wenn der vorrangig zur Leistung verpflichtete Träger von Anfang an dem Berechtigten gegenüber geleistet hätte (BSG, Urteil vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 - SozR 2-1300 § 104 SGB X Nr. 4 S. 9).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Demzufolge entspricht es einer inzwischen gesicherten und ständigen Rechtsprechung des BSG, daß vor dem 1. Juli 1983 erhobene Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander, welche noch nach dem 30. Juni 1982 Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, bei der gerichtlichen Entscheidung nach §§ 102 ff SGB 10 zu beurteilen sind (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84 - und - 1 RA 45/84 - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 - m.w.N.).
  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88

    Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG

    Da der Gesetzgeber im BSHG selbst von unterschiedlichen Sozialhilfeleistungen ausgeht und er der Hilfsbedürftigkeit in besonderen Lebenslagen im Rahmen des § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB 1 keinerlei Relevanz beigemessen hat (ebenso bereits Bundessozialgericht -BSG- in SozR 1300 § 104 Nr. 4), kann die von den Revisionsklägern befürwortete richterliche Rechtsfortbildung nicht in Betracht kommen.

    Wie der erste Senat des BSG in den Urteilen vom 14. November 1984 (BSGE 57, 218 = SozR 1300 § 104 Nr. 3) und 30. Januar 1985 (SozR 1300 § 104 Nr. 4) bereits entschieden hat, schließt § 104 Abs. 3 SGB 10 den Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung erbrachter Sozialleistungen (§ 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB 10) gegen den vorrangigen Leistungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung insoweit aus, als dieser aufgrund früherer wirksamer Abtretung des Leistungsanspruchs durch den Rentenberechtigten nach § 53 Abs. 3 SGB 1 an einen Dritten zu leisten verpflichtet ist.

  • LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 R 955/13

    Rentenversicherung; Rückforderung überzahlter Rente nach § 50 Abs. 2 SGB X

    Da sich der Erstattungsanspruch nach §§ 102, 103, 104, 105 SGB X nur im Hinblick auf Leistungen ergeben kann, die von anderen Leistungsträgern zeitgleich zu erbringen waren und von der Leistungsart her vergleichbar sind (BSGE 57, 219, 220 = SozR 1300 § 104 Nr. 3; BSG SozR 1300 § 104 Nr. 4), setzt die Kenntnis nach § 103 Abs. 1 bzw. § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X voraus, dass der um Erstattung ersuchte Leistungsträger weiß, welche Leistungen der andere Leistungsträger für welche Zeiträume und in welcher Höhe erbracht hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Rentenversicherungsträger -

    Nach der Rechtsprechung des BSG zu der bis dahin bestandenen Rechtslage (Urteil vom 07. September 1989 - 5 RJ 63/88 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 Nr. 17 = BSGE 65, 258; Urteil vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 SGB X Nr. 4; Urteil vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 -, abgedruckt in SozR 1300 § 104 Nr. 3 = BSGE 57, 218) konnte ein Sozialhilfeträger, der einem Rentner Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährte, vom Rentenversicherungsträger keine Erstattung nach § 104 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 SGB X verlangen, soweit dieser aufgrund wirksamer früherer Pfändung oder Abtretung der Rente zur Zahlung an einen Gläubiger des Rentners verpflichtet war.
  • BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 84/84

    Krankenversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Erstattungsanspruch

    Nach Art II § 21 des Gesetzes vom 4. November 1982 aaO sind bereits begonnene Verfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen, wobei diese Vorschrift auch noch nicht zu Ende geführte Gerichtsverfahren erfaßt, in denen Leistungsträger gegeneinander Erstattungsansprüche geltend machen (ständige Rechtsprechung, Urteil des erkennenden Senats vom 1. Dezember 1983 = SozR 1300 Art 2 § 21 SGB  10 sowie Urteile vom 23. September 1984 (4 RJ 37/83 = BSGE 57, 146 = SozR 1300 § 103 SGB  10 Nr 2, 63/83 = SozR aaO Nr 3, 39/83, 45/83, 57/83 und 41/83; Urteile des 9a Senats vom 28. März 1984 = SozR 1300 § 102 Nr 1, des 7. Senats vom 24. Mai 1984 - 7 RAr 97/83 -, des 8. Senats vom 22. Mai 1984 - 8 RK 45/83 - und des 1. Senats vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 -, vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 und vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84 -).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 100/89

    Bemessung des Ausbildungsgeldes bei beruflicher Bildungsmaßnahme im

    Ein Erstattungsanspruch aus § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X besteht deshalb nicht, weil ein solcher Anspruch eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers wegen der von ihm erbrachten Sozialleistungen gegen einen vorrangig verpflichteten Leistungsträger eine Gleichartigkeit der Leistungen voraussetzt (BSG SozR 1300 § 104 Nr. 4).
  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2018 - 6 K 2194/17

    Rückforderung von Kindergeld bei Doppelzahlungen: Kenntnis des vorrangig

  • BSG, 07.09.1998 - B 5 RJ 63/88

    Auszahlung von gepfändeten Altersruhegeld - Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1

  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 L 1790/00

    Ausbildungsförderung; Bankdarlehen; Deutsche Ausgleichsbank; Erfüllungsfiktion;

  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 79/84

    Zur Leistungspflicht einer Landesversicherungsanstalt; Ende des Anspruchs auf

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 KR 872/02

    Rangfolge zwischen Erstattungsanspruch nach § 103 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 RA 872/02

    Kein Vorrang des Erstattungsanspruchs vor abgetretenem Sozialleistungsanspruch,

  • LSG Hessen, 13.03.1996 - L 3 U 1146/93

    Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers

  • BSG, 14.02.1991 - 8 RKn 14/89

    Wirksame Abtretung des pfändbaren Teils der Rente

  • BSG, 18.12.1990 - 8 RKn 17/89

    Vorausabtretung - Sozialleistungsanspruch - Erstattungsanspruch -

  • BSG, 02.11.1988 - 5a RKn 11/85

    Abtretung; Sozialleistung; Rentenberechtigter; Beiladung

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 65/84

    Weitergewährung des Übergangsgeldes nach § 1241e Abs 2 RVO - Anwendung der

  • BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 4/89

    Abtretung; Geldleistung; Leistungsträger; Nachrangig verpflichteter

  • BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
  • VG Minden, 28.02.2022 - 6 K 323/20
  • BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 32/88
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